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SmartFMGuard Leckage, Energie, Sturm – überwacht
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Dach · Modul SturmWächter verfügbar

SturmWächter: Ihr Dach, vorher und nachher dokumentiert.

Ein qualifizierter Drohnen-Partner fliegt bei Vertragsbeginn eine hinterlegte Route und hält den Zustand von Dach und Fassade fest. Nach einer regionalen Sturmwarnung wiederholt er dieselben Aufnahmen an denselben Punkten. Ein Prüfer vergleicht beide Bilder und hält fest, was sich verändert hat.

Ohne Gerüst, ohne Hubarbeitsbühne – und bevor es durch die Decke tropft.

Der Referenzflug ist der erste Termin. Wann geflogen wird, hängt an Wetter und Freigabe – ein Datum sagen wir erst zu, wenn beides steht.

In drei Sätzen

  • Der Wert liegt nicht im Bild, sondern im Vergleich zweier Bilder vom selben Punkt.
  • Ausgelöst wird durch die Wetterwarnung der Region ab 60 km/h – geflogen wird frühestens am Folgetag.
  • Der Bericht ist eine Zustandsdokumentation, kein Gutachten; jeden Befund bestätigt ein Mensch.

Wir verhindern keine Wasserschäden. Wir verhindern, dass aus einem Schaden ein Schadensfall wird.

Was es tut

Sechs Dinge, die zum SturmWächter gehören

Missionsakte je Objekt

Flugroute, fester Startpunkt und bis zu sechzig Fotopunkte mit Bereich, Höhe, Blickrichtung und Kameraneigung – damit der zweite Flug dieselben Aufnahmen liefert wie der erste.

Referenzflug

Der Ausgangszustand wird festgehalten und als Referenz gesetzt. Ohne Referenz gibt es später nichts zu vergleichen – deshalb steht er am Anfang, nicht nach dem ersten Sturm.

Auslösung durch die Region

Ein Wetterdienst liefert täglich eine Prognose je Region. Ab 60 km/h Spitzenwind entsteht ein Einsatz – für Objekte mit fertiger Missionsakte, frühestens am Tag nach der Warnung.

Vergleich am selben Punkt

Jedes neue Bild wird seinem Referenzbild gegenübergestellt. Zwei Aufnahmen derselben Stelle zeigen jedem, was sich verändert hat – ein Einzelfoto eines Daches zeigt einem Laien wenig.

Befund durch Menschen

Ein Prüfer bestätigt oder verwirft jeden Befund, das Verwerfen nur mit Vermerk. Im Bericht steht ausschließlich, was ein Mensch verantwortet.

Begehung vom Boden

Zum Einsatz gehört eine Checkliste am Boden: Dachrinnen, Verblechung, Fassade, Fenster, Wassereintritt, lose Teile, Bäume, Zäune. Das Dach übernimmt die Drohne.

Der Ablauf

Von der Wetterwarnung bis zum Bericht

Beispielablauf – ohne Zeitangaben

SturmWächter – von der Regionswarnung bis zur Zustandsdokumentation Eine Wetterwarnung für die Region löst den Ablauf aus, ein Referenzflug hat dieselben Fotopunkte schon einmal aufgenommen, nach dem Warntag – erst wenn die Wolke aufgeklart und das Dach abgetrocknet ist – fliegt die Drohne denselben Bogen noch einmal, zwei Bilder vom selben Fotopunkt liegen nebeneinander, ein Mensch sichtet und bestätigt oder verwirft, und am Ende steht eine Zustandsdokumentation, kein Gutachten. ≥ 60 km/h Wetterwarnung 1 Referenz Referenzflug 2 WarntagWarntag + 1 Ereignisflug 3 VorherNachher derselbe Fotopunkt Vorher / Nachher 4 VorherNachher Als Schaden bestätigen Verwerfen Vermerk Befund durch Menschen 5 Unwetter-Check Zustands-dokumentation kein Gutachten Protokoll Freigabe Bericht 6 Regionsprognose ab 60 km/h – keinMesswert an Ihrem Haus. Fester Startpunkt, dieselben Fotopunkte –bis zu 60 je Objekt. Erst fliegen, wenn das Dach abgetrocknet ist– nie am Warntag. Zwei Bilder vom selben Fotopunkt. Im Bericht steht, was ein Menschverantwortet. Zustandsdokumentation, kein Gutachten.

Ablauf ohne Zeitangaben – Dienstvertrag, Bemühensschuld.

  1. Wetterwarnung: Für die Region wird Wind ab 60 km/h erwartet – eine Regionsprognose, kein Messwert am Haus.
  2. Referenzflug: Die Aufnahmen vom Vertragsbeginn liegen als Referenz vor, mit festem Startpunkt und denselben Fotopunkten.
  3. Ereignisflug: Erst wenn das Dach abgetrocknet ist – frühestens am Tag nach der Warnung – fliegt der Partner dieselbe Route.
  4. Vorher und nachher: Jedes Bild steht neben seinem Referenzbild.
  5. Befund: Ein Prüfer bestätigt oder verwirft, mit Vermerk.
  6. Bericht: Der Zustandsbericht enthält nur bestätigte Befunde – und den Hinweis, dass er kein Gutachten ist.

Vorher und nachher

Zwei Bilder vom selben Fotopunkt

Ziehen Sie den Regler, um zwischen Referenz- und Ereignisaufnahme zu wechseln.

Dachausschnitt beim Referenzflug: Ziegelfläche, First, Gaube, Regenrinne und Schornstein Derselbe Dachausschnitt nach der Sturmwarnung, ein Bereich ist als Fotopunkt markiert Vorher (Referenzflug) Nachher (Ereignisflug)
Platzhalter-Illustration, kein Foto und kein Portal-Screenshot. Echte Vergleichsbilder zeigen wir, sobald der Kalibrierungsflug stattgefunden hat.

Voraussetzungen

Vier Dinge müssen vorliegen, sonst hebt niemand ab

Das prüft nicht der Pilot am Einsatztag, sondern das System, bevor ein Einsatz überhaupt entstehen kann.

1

Flugroute

Die hinterlegte Route mit festem Startpunkt. Höhenangaben beziehen sich auf den Startpunkt – deshalb ist er Teil der Akte.

2

Mindestens ein Fotopunkt

Ohne definierte Punkte gibt es keinen Vergleich, sondern nur Bilder.

3

Zustimmung des Eigentümers

Ausdrücklich und schriftlich, § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO. Bei Wohnungseigentum genügt der Verwalter nur mit Beschluss oder Vollmacht.

4

Geprüfte Geozonen

Die Prüfung der Objektadresse auf Flugbeschränkungen wird dokumentiert. Ist der Bereich gesperrt, findet kein Flug statt.

Klartext

Was der SturmWächter leistet – und was ausdrücklich nicht

  • Den Zustand von Dach und Fassade festhalten, vorher und nachher
  • Nach einer regionalen Sturmwarnung einen Einsatz auslösen
  • Aufnahmen an denselben Fotopunkten wiederholen
  • Befunde durch einen Prüfer bestätigen lassen
  • Einen Zustandsbericht liefern, den Sie weiterreichen können
  • Aus einem bestätigten Befund einen Reparaturauftrag machen
  • Ein Gutachten erstellen – dafür bleibt ein Sachverständiger zuständig
  • Schäden automatisch erkennen; im ersten Release vergleicht ein Mensch
  • Eine Aussage über Ihr Haus aus der Wetterwarnung ableiten – die gilt der Region
  • Nach jedem Sturm unbegrenzt fliegen; das Abo enthält ein Kontingent
  • Am Warntag selbst fliegen – auf einem nassen Dach sieht man weniger
  • Schäden im Inneren des Gebäudes erkennen

Zum Stand der Technik: Ein rechnerischer Vorfilter, der auffällige Bildbereiche markiert, und ein Hinweis durch Bildanalyse sind vorbereitet. Beides wird erst nach einem Kalibrierungsflug freigeschaltet und nur für Partner mit entsprechend ausgerüsteten Drohnen. Bis dahin – und auch danach – verantwortet ein Mensch, was im Bericht steht.

Preise

Was der SturmWächter kostet

Der Aufwand hängt am Objekt: an der Dachform, der Fläche und der Zahl der Fotopunkte. Deshalb gibt es drei Objektklassen statt eines Preises.

Preise des SturmWächters nach Objektklasse
ObjektklasseEinmalcheckEinrichtung im AboAbo je Monat
Einfamilienhaus149 €149 €19 €
Mehrfamilienhaus bis 12 Einheiten, kleines Gewerbe249 €249 €29 €
Größere Objekteab 299 €nach Begehungab 39 €

Alle Beträge netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. Im Abo enthalten sind der Referenzflug und bis zu zwei ereignisgetriebene Flüge im Jahr; jeder weitere Flug kostet 89 €. Bei größeren Objekten bestimmen Fläche, Dachform und Zahl der Fotopunkte den Aufwand – die Einrichtung wird nach der Begehung kalkuliert.

Einmalcheck

Ein Auftrag, ein Flug: Missionsakte, Geozonen-Prüfung, Überflugzustimmung, Sichtung durch einen Prüfer, Zustandsbericht als PDF. Der Flug wird zugleich Referenzflug, falls später ein Abo folgt.

Sinnvoll vor einem Kauf, vor einer Sanierung oder nach einem Sturm, über den niemand Genaues weiß.

Einmalcheck anfragen

Abo

Einrichtung mit Referenzflug, danach die Objektpauschale mit zwei ereignisgetriebenen Flügen im Jahr, jährlicher Erneuerung der Referenz und Portalzugang. Zusammen mit einem zweiten Modul sinken beide Objektpauschalen.

Reparaturaufträge aus bestätigten Befunden rechnet der Partnerbetrieb nach Aufwand ab.

Abo konfigurieren

Fragen

Häufige Fragen zum SturmWächter

Ist der Bericht ein Gutachten?

Nein. Der Bericht ist eine Zustandsdokumentation mit Aufnahmen vom selben Fotopunkt, vorher und nachher. Ein Prüfer bestätigt oder verwirft jeden Befund vor der Freigabe. „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist eine geschützte Bezeichnung – wir führen sie nicht. Für Versicherung oder Gericht bleibt eine sachverständige Person zuständig; unser Bericht ersetzt sie nicht.

Wann wird geflogen?

Ausgelöst wird durch die Wetterwarnung Ihrer Region ab 60 km/h – eine Regionsprognose, kein Messwert an Ihrem Haus. Geflogen wird frühestens am Tag nach der Warnung: Auf ein nasses Dach geht niemand, und aus der Luft sieht man auf nassen Flächen weniger.

Wer fliegt?

Ein Partnerbetrieb mit Fernpilotenzeugnis, Registrierung als Drohnenbetreiber und Haftpflicht. Geflogen wird in Sichtweite, in der offenen Kategorie – kein autonomer Flug ohne Eingriffsmöglichkeit. Wir steuern keine Drohne; wir verwalten die Missionsakte, die Bilder und den Befund.

Was muss vor dem ersten Flug vorliegen?

Vier Dinge, und das System lässt ohne sie keinen Flug zu: die Flugroute, mindestens ein Fotopunkt, die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers zum Überflug (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO) und die dokumentierte Prüfung der Geozonen an der Objektadresse. Bei Wohnungseigentum genügt der Verwalter nur mit Beschluss oder Vollmacht.

Erkennt eine Software die Schäden?

Zum Start nicht. Im ersten Release vergleicht ein Prüfer die Aufnahmen und entscheidet. Ein rechnerischer Vorfilter und ein Hinweis durch Bildanalyse sind vorbereitet, werden aber erst nach einem Kalibrierungsflug und nur für Partner mit entsprechend ausgerüsteten Drohnen freigeschaltet. Was im Bericht steht, verantwortet ein Mensch.

Fliegen Sie über Nachbargrundstücke?

Nein. Die Route wird so geplant, dass fremde Wohngrundstücke nicht überflogen werden; das ist Teil der Missionsakte. Aufnahmen werden vor der Speicherung neu kodiert, dabei werden Ortsdaten entfernt – gespeichert wird nur der Aufnahmezeitpunkt.

Was kostet ein Einmalcheck?

Für ein Einfamilienhaus 149 € netto, für ein Mehrfamilienhaus bis zwölf Einheiten oder ein kleines Gewerbeobjekt 249 €, für größere Objekte ab 299 € nach Begehung. Der SturmWächter Einmalcheck ist ein einmaliger Auftrag: Missionsakte, Geozonen-Prüfung, Überflugzustimmung, ein Flug, Sichtung durch einen Prüfer, Zustandsbericht. Der Flug wird zugleich Referenzflug, falls später ein Abo folgt.

Nächster Schritt

Fangen Sie mit dem Keller an.

Ein Partnerbetrieb aus Ihrer Region begeht Ihr Objekt, Sie bekommen den Stellplan und ein Angebot mit beiden Hardware-Modellen.

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