Missionsakte je Objekt
Flugroute, fester Startpunkt und bis zu sechzig Fotopunkte mit Bereich, Höhe, Blickrichtung und Kameraneigung – damit der zweite Flug dieselben Aufnahmen liefert wie der erste.
Dach · Modul SturmWächter verfügbar
Ein qualifizierter Drohnen-Partner fliegt bei Vertragsbeginn eine hinterlegte Route und hält den Zustand von Dach und Fassade fest. Nach einer regionalen Sturmwarnung wiederholt er dieselben Aufnahmen an denselben Punkten. Ein Prüfer vergleicht beide Bilder und hält fest, was sich verändert hat.
Ohne Gerüst, ohne Hubarbeitsbühne – und bevor es durch die Decke tropft.
Der Referenzflug ist der erste Termin. Wann geflogen wird, hängt an Wetter und Freigabe – ein Datum sagen wir erst zu, wenn beides steht.
In drei Sätzen
Wir verhindern keine Wasserschäden. Wir verhindern, dass aus einem Schaden ein Schadensfall wird.
Was es tut
Flugroute, fester Startpunkt und bis zu sechzig Fotopunkte mit Bereich, Höhe, Blickrichtung und Kameraneigung – damit der zweite Flug dieselben Aufnahmen liefert wie der erste.
Der Ausgangszustand wird festgehalten und als Referenz gesetzt. Ohne Referenz gibt es später nichts zu vergleichen – deshalb steht er am Anfang, nicht nach dem ersten Sturm.
Ein Wetterdienst liefert täglich eine Prognose je Region. Ab 60 km/h Spitzenwind entsteht ein Einsatz – für Objekte mit fertiger Missionsakte, frühestens am Tag nach der Warnung.
Jedes neue Bild wird seinem Referenzbild gegenübergestellt. Zwei Aufnahmen derselben Stelle zeigen jedem, was sich verändert hat – ein Einzelfoto eines Daches zeigt einem Laien wenig.
Ein Prüfer bestätigt oder verwirft jeden Befund, das Verwerfen nur mit Vermerk. Im Bericht steht ausschließlich, was ein Mensch verantwortet.
Zum Einsatz gehört eine Checkliste am Boden: Dachrinnen, Verblechung, Fassade, Fenster, Wassereintritt, lose Teile, Bäume, Zäune. Das Dach übernimmt die Drohne.
Der Ablauf
Beispielablauf – ohne Zeitangaben
Ablauf ohne Zeitangaben – Dienstvertrag, Bemühensschuld.
Vorher und nachher
Ziehen Sie den Regler, um zwischen Referenz- und Ereignisaufnahme zu wechseln.
Voraussetzungen
Das prüft nicht der Pilot am Einsatztag, sondern das System, bevor ein Einsatz überhaupt entstehen kann.
Die hinterlegte Route mit festem Startpunkt. Höhenangaben beziehen sich auf den Startpunkt – deshalb ist er Teil der Akte.
Ohne definierte Punkte gibt es keinen Vergleich, sondern nur Bilder.
Ausdrücklich und schriftlich, § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO. Bei Wohnungseigentum genügt der Verwalter nur mit Beschluss oder Vollmacht.
Die Prüfung der Objektadresse auf Flugbeschränkungen wird dokumentiert. Ist der Bereich gesperrt, findet kein Flug statt.
Geflogen wird in der offenen Kategorie mit einem Fernpiloten vor Ort in Sichtweite. Der Partnerbetrieb weist Fernpilotenzeugnis, Registrierung als Drohnenbetreiber und Haftpflicht nach; läuft ein Nachweis ab, wird er für diese Auftragsart gesperrt. Aufnahmen werden vor der Speicherung neu kodiert – dabei werden Ortsdaten entfernt, gespeichert wird nur der Aufnahmezeitpunkt. Fremde Wohngrundstücke werden nicht überflogen.
Klartext
Zum Stand der Technik: Ein rechnerischer Vorfilter, der auffällige Bildbereiche markiert, und ein Hinweis durch Bildanalyse sind vorbereitet. Beides wird erst nach einem Kalibrierungsflug freigeschaltet und nur für Partner mit entsprechend ausgerüsteten Drohnen. Bis dahin – und auch danach – verantwortet ein Mensch, was im Bericht steht.
Preise
Der Aufwand hängt am Objekt: an der Dachform, der Fläche und der Zahl der Fotopunkte. Deshalb gibt es drei Objektklassen statt eines Preises.
| Objektklasse | Einmalcheck | Einrichtung im Abo | Abo je Monat |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 149 € | 149 € | 19 € |
| Mehrfamilienhaus bis 12 Einheiten, kleines Gewerbe | 249 € | 249 € | 29 € |
| Größere Objekte | ab 299 € | nach Begehung | ab 39 € |
Alle Beträge netto, zzgl. gesetzlicher MwSt. Im Abo enthalten sind der Referenzflug und bis zu zwei ereignisgetriebene Flüge im Jahr; jeder weitere Flug kostet 89 €. Bei größeren Objekten bestimmen Fläche, Dachform und Zahl der Fotopunkte den Aufwand – die Einrichtung wird nach der Begehung kalkuliert.
Ein Auftrag, ein Flug: Missionsakte, Geozonen-Prüfung, Überflugzustimmung, Sichtung durch einen Prüfer, Zustandsbericht als PDF. Der Flug wird zugleich Referenzflug, falls später ein Abo folgt.
Sinnvoll vor einem Kauf, vor einer Sanierung oder nach einem Sturm, über den niemand Genaues weiß.
Einmalcheck anfragenEinrichtung mit Referenzflug, danach die Objektpauschale mit zwei ereignisgetriebenen Flügen im Jahr, jährlicher Erneuerung der Referenz und Portalzugang. Zusammen mit einem zweiten Modul sinken beide Objektpauschalen.
Reparaturaufträge aus bestätigten Befunden rechnet der Partnerbetrieb nach Aufwand ab.
Abo konfigurierenFragen
Nein. Der Bericht ist eine Zustandsdokumentation mit Aufnahmen vom selben Fotopunkt, vorher und nachher. Ein Prüfer bestätigt oder verwirft jeden Befund vor der Freigabe. „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist eine geschützte Bezeichnung – wir führen sie nicht. Für Versicherung oder Gericht bleibt eine sachverständige Person zuständig; unser Bericht ersetzt sie nicht.
Ausgelöst wird durch die Wetterwarnung Ihrer Region ab 60 km/h – eine Regionsprognose, kein Messwert an Ihrem Haus. Geflogen wird frühestens am Tag nach der Warnung: Auf ein nasses Dach geht niemand, und aus der Luft sieht man auf nassen Flächen weniger.
Ein Partnerbetrieb mit Fernpilotenzeugnis, Registrierung als Drohnenbetreiber und Haftpflicht. Geflogen wird in Sichtweite, in der offenen Kategorie – kein autonomer Flug ohne Eingriffsmöglichkeit. Wir steuern keine Drohne; wir verwalten die Missionsakte, die Bilder und den Befund.
Vier Dinge, und das System lässt ohne sie keinen Flug zu: die Flugroute, mindestens ein Fotopunkt, die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers zum Überflug (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO) und die dokumentierte Prüfung der Geozonen an der Objektadresse. Bei Wohnungseigentum genügt der Verwalter nur mit Beschluss oder Vollmacht.
Zum Start nicht. Im ersten Release vergleicht ein Prüfer die Aufnahmen und entscheidet. Ein rechnerischer Vorfilter und ein Hinweis durch Bildanalyse sind vorbereitet, werden aber erst nach einem Kalibrierungsflug und nur für Partner mit entsprechend ausgerüsteten Drohnen freigeschaltet. Was im Bericht steht, verantwortet ein Mensch.
Nein. Die Route wird so geplant, dass fremde Wohngrundstücke nicht überflogen werden; das ist Teil der Missionsakte. Aufnahmen werden vor der Speicherung neu kodiert, dabei werden Ortsdaten entfernt – gespeichert wird nur der Aufnahmezeitpunkt.
Für ein Einfamilienhaus 149 € netto, für ein Mehrfamilienhaus bis zwölf Einheiten oder ein kleines Gewerbeobjekt 249 €, für größere Objekte ab 299 € nach Begehung. Der SturmWächter Einmalcheck ist ein einmaliger Auftrag: Missionsakte, Geozonen-Prüfung, Überflugzustimmung, ein Flug, Sichtung durch einen Prüfer, Zustandsbericht. Der Flug wird zugleich Referenzflug, falls später ein Abo folgt.
Nächster Schritt
Ein Partnerbetrieb aus Ihrer Region begeht Ihr Objekt, Sie bekommen den Stellplan und ein Angebot mit beiden Hardware-Modellen.
unverbindlich · auf Deutsch · Vertragspartner ist SmartFMGuard