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SmartFMGuard Leckage, Energie, Sturm – überwacht

Für WEG-Verwalter und Eigentümergemeinschaften

Wasserschäden im Gemeinschaftseigentum früh erkennen – mit einer Beschlussvorlage, die Sie nur noch einreichen.

Funksensoren an den Stellen, an denen Wasser zuerst ankommt: Heizungsraum, Waschküche, Kellerabgang, unter dem Speicher. Meldet ein Sensor Nässe, entsteht automatisch ein Vorgang – und bei kritischen Meldungen geht er an die Rufbereitschaft.

Sie bekommen die fertige Beschlussvorlage für die nächste Versammlung und einen Nachweis über jede Meldung und deren Bearbeitung.

Beispielablauf – ohne Zeitangaben

Beispielablauf: Meldung im Gemeinschaftseigentum, Wohnungen bleiben unberührt Ein Mehrfamilienhaus im Schnitt mit acht zählbaren Wohnungen. Die Gemeinschaftsflächen im Keller sind überwacht; jede Wohnung trägt ein Schloss, zwei haben ein Häkchen für eine erteilte Einwilligung. Im Heizungsraum meldet ein Sensor Nässe, der Leitstand legt einen Vorgang an, ein Partnerbetrieb übernimmt, und ein Prüfer schließt den Auftrag. Wohnungen · Sensor nur mit Einwilligung Heizungsraum Waschküche Kellerabgang · Technik Gateway Gemeinschaftseigentum darunter überwacht Leitstand · Beispiel Leckage · Heizungsraum kritisch beendet (auto) Auftrag an Partnerbetrieb offen bis Prüfung Bericht · geprüft
  1. Im Heizungsraum tritt Wasser aus – Gemeinschaftseigentum.
  2. Der Sensor meldet an das Gateway im Haus.
  3. Der Leitstand legt einen Vorgang an und beauftragt einen Partnerbetrieb.
  4. Die Wohnungen bleiben unberührt: dort hängt ein Sensor nur mit Einwilligung.
  5. Der Auftrag bleibt offen, bis ein Prüfer ihn schließt.

Wir verhindern keine Wasserschäden. Wir verhindern, dass aus einem Schaden ein Schadensfall wird.

Kennen Sie das?

Drei Dinge, die Verwaltern die Versammlung schwer machen

Der Anruf am Sonntagabend

Nicht die Sanierungskosten sind Ihr Problem – die trägt die Gemeinschaft oder die Versicherung. Ihr Problem ist der Anruf, die Diskussion in der Versammlung und der Vorwurf, Sie hätten nicht aufgepasst.

In einem Langzeittest mit knapp 70 Geräten dauerte es im Schnitt etwa sieben Tage, bis ein Leitungswasserschaden auffiel – Praxisbeobachtung, nicht repräsentativ.

„Warum hat niemand etwas gemerkt?“

Rund 3.000 versicherte Leitungswasserschäden am Tag, mehr als die Hälfte des Schadenaufwands der Wohngebäudeversicherung. Nach dem Schaden fragt jemand, was getan wurde. Ein Protokoll mit Zeitstempeln ist dann mehr wert als jede Beteuerung.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, 2024. Aufwandsquote, keine Stückzahlquote.

Schimmel und Streit

63 % der Leitungswasserschäden entstehen an der Trinkwasserinstallation, die Mehrheit schleichend. Wenn es sichtbar wird, geht es um Ursache, Verantwortung und Mietminderung – und um Daten, die niemand hat.

Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung, Ursachenstatistik 2015–2024.

Beschlusskompetenz

Gemeinschaftseigentum beschließt die Versammlung – Wohnungen entscheiden die Eigentümer selbst

Diese Trennung ist keine Formalie. Wer sie übergeht, fasst einen Beschluss, der nichtig ist.

Beschluss der Versammlung

Sensorik im Gemeinschaftseigentum

Keller, Technikzentrale, Waschküche, Steigstränge, Hausanschlussraum, Dach: Das ist Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und mit einfacher Mehrheit beschlussfähig (§ 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG), hilfsweise als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG.

  • Zutritt zum Sondereigentum für Montage und Wartung: § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG, mit rechtzeitiger Ankündigung
  • Kosten nach dem Kostenverteilungsschlüssel, aus der laufenden Bewirtschaftung
Einzelvertrag mit dem Eigentümer

Sensorik in der Wohnung

Für Sensorik ausschließlich im Sondereigentum hat die Versammlung keine Beschlusskompetenz – ein gleichwohl gefasster Beschluss wäre nichtig (BGH V ZR 84/16). Dafür gibt es das Wohnungspaket als freiwilligen Einzelvertrag mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewohners.

  • Gerät wird deaktiviert geliefert, bis die Einwilligung vorliegt
  • Widerruf jederzeit – danach werden die Messwerte dieser Einheit gelöscht

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Rauchwarnmeldern (V ZR 273/17), nach der eine Gemeinschaft Einbau und Wartung für alle Wohnungen beschließen darf, ist nicht übertragbar: Sie wird von einer öffentlich-rechtlichen Einbaupflicht getragen, die es für Feuchtesensorik nicht gibt. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur ersten Meldung

  1. Anfrage und Begehung

    Ein Partnerbetrieb begeht das Objekt und übergibt den Stellplan. Er gehört zum Angebot – auch wenn Sie sich am Ende dagegen entscheiden.

  2. Angebot und Beschlussvorlage

    Sie bekommen ein Angebot mit beiden Hardware-Modellen und die fertig formulierte Beschlussvorlage mit Kostenzeilen, Laufzeit und Zutrittsregelung.

  3. Beschluss der Versammlung

    Geht der Beschluss durch, schließt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft den Dienstvertrag samt Auftragsverarbeitungsvertrag. Geht er nicht durch, hat es die Gemeinschaft nichts gekostet.

  4. Montage und Abnahme

    Hardware wird bereitgestellt, montiert und abgenommen. Das Abo beginnt mit dem Abnahmedatum.

  5. Betrieb und Meldung

    Funktions- und Batterieüberwachung laufen mit; stumme Sensoren erzeugen selbst eine Wartungsaufgabe. Bei einer Meldung entsteht automatisch ein Vorgang, wird weitergeleitet und protokolliert.

Klartext

Was das System leistet – und was nicht

Diese Liste gehört in jede Versammlung, in der jemand mehr verspricht, als die Technik hält.

Klar ist, dass kein einziger Leitungswasserschaden durch diese Systeme verhindert wird. Jedoch lässt sich so das Schadenausmaß reduzieren.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
  • Wassereintritt an definierten Stellen des Gemeinschaftseigentums melden
  • Feuchte-Trends erkennen, bevor Schimmel entsteht
  • Kritische Meldungen an die Rufbereitschaft geben
  • Jede Meldung und Bearbeitung mit Zeitstempel dokumentieren
  • Stumme Sensoren selbst melden
  • Rohrbrüche in Wand oder Estrich ohne Austritt am Boden erkennen
  • Schimmel beseitigen oder bauliche Ursachen beheben
  • Das Wasser absperren – absperrfähige Systeme sind nicht Teil dieses Angebots
  • Die Verkehrssicherungspflicht ersetzen
  • Eine lückenlose Verfügbarkeit garantieren

Preise

Was das Ihre Gemeinschaft kostet

Einmalig die Inbetriebnahme, monatlich eine Objektpauschale und ein Betrag je Sensor. Rufbereitschaft und Berichte stehen getrennt, damit jede Position in der Jahresabrechnung nachvollziehbar bleibt.

Gemeinschaft mit 18 Wohnungen

Sechs Sensoren im Gemeinschaftseigentum: zwei Fühlerkabel, zwei Punktsensoren, zwei Klimasensoren, ein Gateway. Hardware gestellt (Modell B) – die Gemeinschaft investiert nichts.

Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Listenpreise; verbindlich ist das Angebot nach der Begehung.

Rechenweg für eine Gemeinschaft mit 18 Wohnungen
Inbetriebnahme, einmalig290 €
Objektpauschale inklusive Gateway39 € / Monat
Sechs Sensoren à 6,90 €41,40 € / Monat
Monatlich gesamt80,40 €
Je Wohnung und Monat4,47 €
Optional Rufbereitschaft19 € / Monat

Über 24 Monate: 290 € + 24 × 80,40 € = 2.219,60 € netto. Die Rufbereitschaft ist nur buchbar, wenn in Ihrem Postleitzahlgebiet ein Bereitschaftspartner arbeitet – das prüfen wir bei Ihrer Anfrage.

Für Verwalter mit mehreren Gemeinschaften: Ab fünf Objekten greift die Objektstaffel (5–9: 5 %, 10–19: 10 %, ab 20: 15 %) auf Objektpauschale und Mengenpreise. Ein Portal, ein Ansprechpartner, eine Beschlussvorlage, die für jede Gemeinschaft nur die Zahlen wechselt.

Fragen

Häufige Fragen aus Eigentümerversammlungen

Brauchen wir dafür einen Beschluss – und welche Mehrheit?

Ja, für Sensorik im Gemeinschaftseigentum. Sie ist Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und mit einfacher Mehrheit beschlussfähig (§ 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG, hilfsweise § 20 Abs. 1 WEG). Sensorik ausschließlich in Wohnungen kann die Versammlung nicht beschließen; dafür gibt es das freiwillige Wohnungspaket je Eigentümer. Die Beschlussvorlage liefern wir mit; sie wird vor Verwendung anwaltlich geprüft.

Was kostet das die Gemeinschaft?

Im Beispiel einer Gemeinschaft mit 18 Wohnungen: 290 € einmalig und 80,40 € netto im Monat für Gateway und sechs Sensoren, also rund 4,50 € je Wohnung und Monat. Rufbereitschaft und Bericht sind eigene Positionen. Die Kosten laufen über den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaft.

Verhindert das Wasserschäden?

Nein. Ein Sensor meldet Wasser, das an den überwachten Stellen austritt; er erkennt keinen Rohrbruch in der Wand ohne Austritt am Boden. Was wir zusichern: automatische Weiterleitung rund um die Uhr, persönliche Bearbeitung in den Servicezeiten, Rufbereitschaft bei kritischen Meldungen – alles protokolliert.

Bekommt die Gemeinschaft einen Rabatt bei der Gebäudeversicherung?

Bei diesem Ausbau nach heutigem Stand nicht. Versicherer honorieren bislang nur Systeme mit automatischer Absperrung. Wenn Ihnen das wichtig ist, sprechen wir über absperrfähige Systeme – die sind nicht Teil dieses Angebots. Der Nutzen liegt bei den Schäden, die klein bleiben.

Überwachen Sie unsere Bewohner?

Nein. Die Sensoren hängen im Gemeinschaftseigentum: Keller, Technikraum, Waschküche. In eine Wohnung kommt ein Sensor nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewohners, deaktiviert geliefert und jederzeit widerrufbar. Die Gemeinschaft erhält den Auftragsverarbeitungsvertrag, Bewohner die Information nach Art. 13 DSGVO.

Was passiert bei einer Meldung nachts oder am Wochenende?

Der Vorgang entsteht automatisch und wird an die hinterlegten Ansprechpartner weitergeleitet. Ist die Rufbereitschaft gebucht und arbeitet ein Partnerbetrieb in Ihrer Region, wird er bei kritischen Meldungen direkt benachrichtigt. Eine Ankunftszeit sichern wir nicht zu – wir schulden die sorgfältige Bearbeitung, nicht die Schadenfreiheit.

Und wenn ein Sensor ausfällt?

Dann meldet das System das von selbst: Jeder Sensor, der über Stunden schweigt, und jede schwache Batterie erzeugt eine Wartungsaufgabe. Ein stummer Sensor ist ein Vorgang, kein Zufall.

Wem gehört die Hardware, und was passiert bei Kündigung?

Im Modell „Rundum sorglos“ bleibt die Hardware gestellt und wird beim Vertragsende zurückgebaut; die Gemeinschaft investiert nichts. Wünscht die Versammlung Eigentum an der Anlage, gibt es das Kaufmodell. Laufzeit und Kündigungsfristen stehen im Angebot und in der Beschlussvorlage.

Nächster Schritt

Reichen Sie die Vorlage bei der nächsten Versammlung ein.

Wir schicken Ihnen Beschlussvorlage, Preisblatt und ein Musterangebot für Ihr Objekt – mit Begehung und Stellplan, unabhängig davon, wie die Versammlung entscheidet.

unverbindlich · keine Sofortzahlung · Vertrag erst nach Beschluss

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