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SmartFMGuard Leckage, Energie, Sturm – überwacht

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Für Verbraucher gelten die AGB für Verbraucher.

Fassung 2026-09. Alle Preise in diesem Vertragsverhältnis verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist John Pierre Haase, JP-Networks, Brockeswalder Chaussee 19, 27474 Cuxhaven (nachfolgend „wir“). SmartFMGuard ist ein Produkt von JP-Networks; weitere Angaben stehen im Impressum.

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Module Wasserwacht, Energiemonitor und SturmWächter einschließlich der Geräte, Optionen und Einsätze. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Gegenstand des Vertrags

Wir erbringen eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die sorgfältige Ausführung der vereinbarten Leistung, nicht ein Erfolg. Wir sagen weder zu, dass ein Schaden verhindert oder erkannt wird, noch sagen wir eine Zeit zu, innerhalb derer eine Meldung bearbeitet wird oder eine Person vor Ort ist. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform wird nicht zugesichert.

Nicht geschuldet sind: Eingriffe in die Haustechnik, das Absperren von Leitungen, Wartung und Instandhaltung der Anlagen des Kunden, Sanierung, Trocknung und Reparatur sowie die Beurteilung von Schäden. Der Zustandsbericht des Moduls SturmWächter dokumentiert den sichtbaren Zustand und ist kein Gutachten; er ersetzt keine Beurteilung durch eine sachverständige Person.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot nebst Stellplan. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot, Anlage zur Auftragsverarbeitung, diese Bedingungen.

3. Vertragsschluss

Angebote auf dieser Website sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unser Angebot und dessen Annahme in Textform zustande oder dadurch, dass wir mit der Ausführung beginnen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften setzt der Vertragsschluss einen wirksamen Beschluss voraus; die Prüfung obliegt dem Kunden.

4. Leistungen im Einzelnen

Zum laufenden Entgelt gehören Betrieb und Überwachung der Geräte, Datenübertragung, Auswertung nach hinterlegten Regeln, Weiterleitung von Meldungen und die Dokumentation der Vorgänge. Einsätze vor Ort, Kontrollen nach einer Meldung, Havarie-Einsätze, zusätzliche Flüge und Jahresbegehungen sind eigenständige Positionen und werden gesondert beauftragt und abgerechnet.

Die Option Rufbereitschaft setzt voraus, dass in der Region des Objekts ein Bereitschaftspartner tätig ist. Entfällt diese Voraussetzung, teilen wir das unverzüglich mit; die Option endet dann zum Monatsende, das Entgelt entfällt anteilig.

5. Einsatz von Partnerbetrieben

Begehung, Montage, Einsätze vor Ort und Drohnenflüge führen selbstständige Partnerbetriebe im Auftrag von JP-Networks aus. Wir wählen sie sorgfältig aus und bleiben Ihr Vertragspartner. Der Kunde kann stattdessen einen eigenen Betrieb als Empfänger von Aufträgen benennen; für dessen Leistung haften wir nicht.

6. Geräte

Im Modell „Kauf + Service“ erwirbt der Kunde die Geräte; das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit einer Verjährung von einem Jahr ab Übergabe; davon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Modell „Rundum sorglos“ werden die Geräte für die Laufzeit überlassen und bleiben unser Eigentum. Der Kunde verwahrt sie pfleglich, verändert sie nicht, gibt sie am Vertragsende zurück und zeigt Verlust oder Beschädigung unverzüglich an. Der Rückbau erfolgt durch uns.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Zugang zum Objekt für Begehung, Montage, Prüfung, Störungsbeseitigung und Rückbau
  • Stromanschluss am Standort des Gateways und, soweit vereinbart, ein Netzzugang
  • Benennung und Pflege der Empfänger für Meldungen sowie einer verantwortlichen Ansprechperson
  • Einholen und Dokumentieren der Einwilligungen von Bewohnerinnen und Bewohnern vor der Inbetriebnahme von Geräten in bewohnten Einheiten
  • unverzügliche Mitteilung von Änderungen an Objekt, Nutzung, Eigentum oder Empfängern

Verzögerungen, die auf unterbliebener Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten; das vereinbarte Entgelt bleibt geschuldet. Mehraufwand rechnen wir nach Aufwand ab.

8. Preise, Fälligkeit, Verzug

Es gelten die im Angebot genannten Preise, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das einmalige Entgelt ist mit Rechnungsstellung nach Inbetriebnahme fällig, das laufende Entgelt monatlich im Voraus. Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Ob und in welchem Umfang der Kunde Entgelte im Rahmen der Betriebskosten weitergeben kann, richtet sich nach dem jeweiligen Mietverhältnis und der Rechtsprechung. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr.

9. Änderung der Preise

Wir können das laufende Entgelt frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen, wenn sich unsere Kosten für Betrieb, Datenübertragung, Löhne oder Geräte verändert haben. Die Anpassung teilen wir mindestens acht Wochen vor Wirksamkeit in Textform mit. Erhöht sich das Entgelt um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

10. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

Die Erstlaufzeit beträgt im Modell „Kauf + Service“ zwölf Monate und im Modell „Rundum sorglos“ vierundzwanzig Monate, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Die Kündigung bedarf der Textform; die Schaltfläche Verträge hier kündigen steht auch Unternehmern offen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten, bei dauerhaft verweigertem Zugang zum Objekt oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

Wird ein einzelnes Objekt aus einem Portfoliovertrag entfernt, endet die Leistung für dieses Objekt zum Ende des Folgemonats; die Staffel wird für die verbleibenden Objekte neu berechnet.

11. Ende des Vertrags

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung läuft die Überwachung unverändert weiter. Danach deaktivieren wir die Plattform für die betroffenen Objekte. Überlassene Geräte bauen wir innerhalb von vier Wochen zurück. Auf Wunsch erhält der Kunde vor der Löschung einen Export seiner Daten in einem gängigen Format; danach greifen die vereinbarten Löschfristen.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das für das betroffene Objekt in den letzten zwölf Monaten gezahlte Entgelt, mindestens auf 5.000 Euro je Schadensfall.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden sowie nicht für Schäden aus dem Ausfall von Strom, Funk oder Netzverbindung außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Diese Einschränkungen gelten nicht in den Fällen des ersten Absatzes.

Der Kunde bleibt für die Verkehrssicherungspflichten, die Instandhaltung und den Versicherungsschutz seiner Objekte verantwortlich. Unsere Leistung ersetzt weder eine Versicherung noch gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Prüfungen.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit wir bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, bleibt der Kunde Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter. Grundlage ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die dem Angebot als Anlage beiliegt. Eingesetzte Partnerbetriebe sind Unterauftragsverarbeiter; der Kunde stimmt ihrem Einsatz zu und wird über Wechsel rechtzeitig informiert.

Der Kunde stellt sicher, dass Geräte in bewohnten Einheiten erst nach ausdrücklicher Einwilligung der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner in Betrieb gehen und dass ein Widerruf uns unverzüglich mitgeteilt wird. Wie wir mit Daten auf dieser Website umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

14. Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Seiten behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.

15. Änderung dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit das zur Anpassung an geänderte Gesetze, geänderte Rechtsprechung oder technische Weiterentwicklungen erforderlich ist. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung hin.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Cuxhaven, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf unserer Zustimmung in Textform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.